Workshop

In der Regel starten wir die Zusammenarbeit mit unseren Kunden mit einem Workshop, in dem die Grundlagen der Maßnahmen für die Änderungen der Bestimmungen für Ein- und Ausfuhren sowie Sicherheitsinitiativen, die insbesondere von den USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgehen, dargestellt werden.

Mit dem modernisierten Zollkodex von 2013 wurden nicht nur den internen und externen Herausforderungen, denen sich die Europäische Union gegenübersah, Rechnung getragen, sondern auch der Tatsache, dass sich der Kontext weiterentwickelt, in dem die Zollbehörden ihre Aufgaben erfüllen.

Der Zollkodex der Europäischen Union, kurz Unionszollkodex (UZK), mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften ersetzte zum 1. Mai 2016 den bis dahin gültigen Zollkodex. Der Unionszollkodex legt die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten modernen europäischen Zollrechts fest.

Hierbei geht es um die folgenden grundlegenden Elemente:

  • die Rationalisierung des Regulierungsrahmens und die Festlegung der Zollregeln und -verfahren, insbesondere durch die Verringerung der Zahl der Zollverfahren
  • eine verstärkte Harmonisierung der Zollregeln und ihrer Anwendungen, durch eine verstärkte "Vergemeinschaftung" der Rechte und Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere auf Ebene der Entscheidungen, Vereinfachungen und Garantien
  • die Vereinfachung der Zollverfahren, insbesondere durch die Umstellung auf EDV und die Möglichkeit ihrer Verwaltung auf Ebene der Union ("zentrale Zollabwicklung")
  • die Umstellung sämtlicher Zollanmeldungen und des Datenaustauschs auf EDV
  • die Interoperabilität der nationalen IT-Systeme im Zollbereich, um den Austausch von Daten zu gewährleisten und gleichzeitig auf Grundlage eines gemeinsamen Risikomanagements und der verbesserten Zusammenarbeit der Zollbehörden ein hohes Kontrollniveau zu gewährleisten
  • die Einrichtung von Datenbanken für die neuen Anwendungen, wie die Selbstbewertung der Wirtschaftsbeteiligten oder das Konzept der Schnittstellen und einzigen Schalter

Als Teilnehmer bei diesem Workshop empfiehlt die UBK neben dem Geschäftsführer / Vorstand, die Leiter und Sachbearbeiter für Export, Import, Vertrieb,  QM / QS im Unternehmen.

Nach dem Workshop, der ca. 3-4 Stunden dauert, sind die Unternehmens-Verantwortlichen in der Lage selbst einzuschätzen ob und welche Maßnahmen im Unternehmen zu ergreifen sind.