Ermächtigter Ausführer

Ermächtigte Ausführer brauchen keine EUR.1 als Präferenznachweis erstellen und diese vom Zoll abstempeln zu lassen.

Es wird nur noch eine, mit verbindlichem Wortlaut versehene, Ursprungserklärung auf der Rechnung mit der Zulassungsnummer angeben. (Zulassung EA)

Für den Empfänger ergeben sich daraus identische Begünstigungen, wie bei Vorlage einer EUR.1.

Für Lieferungen in die Türkei ist die Nutzung vom Zoll blanko vorab gestempelter Warenverkehrsbescheinigungen (ATR) möglich.

Die Vereinfachung des ermächtigten Ausführers erspart den regelmäßigen Gang zum Zoll und das periodische Vorlegen von Präferenznachweisen beim Zoll.

Ein "Ermächtigter Ausführer" hat durch seine innerbetriebliche Organisation sicher zu stellen, dass die Ursprungseigenschaft zweifelsfrei nachgeprüft und überwacht werden kann.

Die UBK Unternehmens-Beratung Kruse unterstützt Sie bei der Beantragung. So erstellen wir zum Beispiel die Ablauf und Organisationsanweisung (A&O) für Ihr Unternehmen und helfen Ihnen durch klar strukturierte und belegte Präferenznachweise Ihren Präferenzanspruch zu gewährleisten und gegenüber dem Zoll darzulegen.