AEO / ZWB

Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) / Authorised Economic Operator (AEO)

Für viele Unternehmen schon Voraussetzung, um als Lieferant Beachtung zu finden

Der Status des ZWB (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter nach Artikel 5a des Zollkodex) – oder im Englischen AEO (Authorised Economic Operator) – ist ein weiterer, wichtiger Bestandteil bei den neuen Maßnahmen gegen den Terrorismus.

Der mit der Verordnung VO (EG) Nr. 648/2005 eingeführte Status kann seit dem 1. Januar 2008 beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Es ist durchaus angebracht, in diesem Zusammenhang den Status des ZWB/AEO mit der Qualitäts-Management-Norm und deren Zertifizierungen nach DIN ISO 9000ff zu vergleichen, die aus dem heutigen Geschäftsleben kaum mehr weg zu denken und häufig entscheidend für eine zukünftige Zusammenarbeit zwischen Handelspartnern sind.

Grundlagen für eine erfolgreiche Zertifizierung zum ZWB/AEO stellen hierbei neben der Zuverlässigkeit der Zahlungsfähigkeit auch die Einhaltung der Rechtsvorschriften, sowie die Erfüllung gewisser Sicherheitsstandards dar. Beides Punkte, die auch eine entsprechende Prüfung der Sanktionslisten erfordern.

Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette (supply chain) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Derzeit laufen Verhandlungen, die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen.

Der Status eines AEO ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet.

Folgende Varianten können erteilt werden:

  • AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO-C)
  • AEO-Zertifikat „Sicherheit“ (AEO-S)
  • AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“ (AEO-F)

Diese Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vergünstigungen.

Vorteile durch den AEO

Der Status zum ZBW/AEO bietet dem Inhaber eine Menge Vorteile, die unter anderem eine starke Vereinfachung und Beschleunigung der Zollprozesse im Im- wie auch Exportgeschäft bieten.

Ein nicht zu unterschätzendes Argument, welches für eine Zertifizierung spricht: Durch die Betrachtung des gesamten Lieferprozesses wird eine für alle sofort ersichtliche, transparente Grundlage zur Verfügung gestellt, auf deren Basis zukünftige Lieferantenentscheidungen ohne Risiko getroffen werden können und sicherlich - nicht zuletzt im Hinblick auf Sicherheit und Vertrauen - vermehrt getroffen werden!

Der AEO ist jedoch die Zertifizierung eines Unternehmens im Bereich Zoll und Sicherheit.. Wer den Status AEO erteilt bekommt, gilt als besonders zuverlässig, vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

Zum Beispiel

  • weniger häufige Prüfungen von Waren und Unterlagen (alle Arten von AEO)
  • vorrangige Prüfungen von zur Kontrolle ausgewählten Sendungen (alle Arten von AEO)
  • bei Beantragung einer Bewilligung für die Inanspruchnahme zollrechtlicher Vereinfachungen werden die Voraussetzungen, die bereits bei der Erteilung des AEO-Zertifikats geprüft wurden, nicht erneut geprüft (für AEO-C und AEO-F)
  • reduzierter Datensatz bei der Abgabe von summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen, sog. Vorabanmeldungen – seit Juli 2009 – (für AEO-S und AEO-F)
  • Vorabunterrichtung bei beabsichtigten Kontrollen – ab 01. Juli 2009 (für AEO-S und AEO-F)
  • verbesserte Zusammenarbeit mit dem Zoll
  • Anerkennung des AEO-Status als Qualitätsmerkmal (vertrauenswürdiger Geschäftspartner)