Neue Frühwarnschreiben der Bundesregierung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die seit Mai 2007 geltenden Frühwarnschreiben aufgehoben und durch die aktualisierte Fassung (Stand: Mai 2011) ersetzt. Frühwarnhinweise gibt es aktuell zu den folgenden Ländern: Iran, Demokratische Volksrepublik Korea, Pakistan, Sudan, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate.

Die bislang geltenden Frühwarnhinweise für China, Indien und Russland wurden aufgehoben. Die Frühwarnschreiben liegen den IHKn vor. Exporteure können sich bei ihrer IHK erkundigen, ob ihre Kunden in den Frühwarnschreiben der Bundesregierung aufgeführt sind.

Die Frühwarnschreiben sollen vermeiden, dass Unternehmen unabsichtlich Hilfe bei der Beschaffung von ABC-Waffen, Trägertechnologie oder sonstigen kritischen Rüstungsvorhaben leisten. Die Nennung eines Kunden im Frühwarnschreiben soll für den Ausführer lediglich ein Warnsignal sein, damit er die geplante Ausfuhr genauer prüft. Im Zweifel sollte das BAFA kontaktiert werden. Das BAFA kann in einem so genannten Nullbescheid feststellen, dass bei der konkreten Ausfuhr eines ungelisteten Gutes keine Genehmigungspflicht wegen möglicher sensitiver Verwendungen besteht.

Bitte berücksichtigen Sie, dass bestehende Sanktionsverordnungen neben und unabhängig von den Frühwarnschreiben zu beachten sind.

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