Aufhebung des Freihafens Hamburg zum 01. Januar 2013
Das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg ist vom Bundestag verabschiedet worden und tritt am 1. Januar 2013
in Kraft. Damit fallen aufwendige Kontrollen des Leer- und
Durchgangsverkehrs an der Freizonengrenze weg. Auch die besonderen
Überwachungsverfahren für die Lagerung und Behandlung von Gemeinschaftswaren im Hafengebiet werden nicht mehr notwendig sein.
Der
Zoll weist darauf hin, dass es für die betroffenen Unternehmen von
eminenter Bedeutung sein wird, sich frühzeitig mit der neuen Situation und den
veränderten Zollbestimmungen vertraut zu machen und diese im Hinblick auf die
Relevanz für die jeweiligen eigenen Geschäftsabläufe zu prüfen. Um die
optimierten Prozesse in den Unternehmen auch nach der Schließung des Freihafens
beizubehalten, wird in vielen Fällen die Einrichtung eines Zolllagers die beste
Lösung sein.
Die
UBK Unternehmens-Beratung Kruse kann Ihnen bei der Einrichtung eines Zolllagers behilflich sein.
Gerne können Sie uns zu diesem Thema kontaktieren.