Luftsicherheitsberatung

Luftsicherheitsschulung

Mit der UBK Unternehmens-Beratung Kruse als Partner ist Ihr Unternehmen bestens gerüstet im Bereich der Luftsicherheit.

Unsere vom Luftfahrt Bundesamt (LBA) zugelassenen Trainer schulen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Sämtliche Schulungen werden von uns sowohl als Inhouse-Schulung bei Ihnen direkt im Unternehmen, als auch in Form einer externen Schulung in einem unserer Schulungsräumlichkeiten durchgeführt.

Mehr über unsere geplanten Schulungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender

Sicherheitsbeauftragte gemäß Kapitel 11.2.5 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998 für:

Bekannter Versender
Firmen die seit dem 28.04.2013 sichere Luftfracht versenden möchten benötigen den Status des „bekannten Versenders“. Hierfür benötigt das Unternehmen in der Regel zwei Personen, welche als Sicherheitsbeauftragte gemäß Kapitel 11.2.5 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998 geschult wurden und für die Umsetzung und die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich sind.

Reglementierter Beauftragter
Firmen die als Dienstleister mit sicherer Luftfracht umgehen möchten benötigen den Status des „reglementierten Beauftragten“. Hierfür benötigt das Unternehmen in der Regel ebenfalls zwei Personen, welche als Sicherheitsbeauftragte gemäß Kapitel 11.2.5 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998 geschult wurden und für die Umsetzung und die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich sind.

Transporteure
Transporteure müssen mit in Kraft treten des neuen Luftsicherheitsgesetzes ein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Hierfür ist die Erstellung eines Transporteur-Sicherheitsprogramms (TSP) notwendig. Weiter muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter benannt sein und eine Schulung gemäß 11.2.5 der VO (EU) Nr. 2015/1998 erfolgreich absolviert haben. Fahrer müssen durchgängig eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § / LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) und eine Schulung gemäß dem Tätigkeitsumfang absolvieren (Kap. 11.2.7 oder 11.2.3.9 der VO (EU) Nr. 2015/1998). Die UBK Unternehmens-Beratung Kruse bietet Ihnen gerne die Unterstützung bei der Erstellung des Transporteur - Sicherheitsprogramms an. Auch schulen wir gerne Sie und Ihre Mitarbeiter.

Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost gemäß Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998

Personal welches Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und/oder Luftpost erhält ist gemäß Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998 für den Umgang mit Luftfracht zu sensibilisieren. Diese benötigen für den unbegleiteten Zugang zu Luftfracht eine entsprechende Luftsicherheitsschulung und ggf. eine beschäftigungsbezogene Überprüfung oder Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Bekannter Versender

Zielsetzung unseres Mandanten:

Erreichung des Status des bekannten Versenders (bV)

Unsere Leistung:

Wir prüfen die Ausgangslage an den Luftfrachtstandorten des Mandanten-Unternehmens, stellen die vorhandenen Gegebenheiten fest und erarbeiten aus den getroffenen Feststellungeneinen Aktionsplan zur Erreichung des Status bV für das Unternehmen.

Unsere Vorgehensweise:

  • Überprüfung der vorhandenen Gegebenheiten (Begehung Gelände / Begehung Gebäude) – wo befindet sich derzeit Luftfracht.
  • Überprüfung Anlagensicherung / Objektsicherung - Beschreibung eines Sicherheitsbereichs für Luftfracht – Schutz vor unbefugtem Zugang des Sicherheitsbereichs durch Einsatz verschiedener Mittel.
  • Überprüfung der Ausgangssituation (vorhandene Bewilligungen / Registrierung als bekannter Versender / Luftfrachtaufkommen).
  • Überprüfung der Verpackungen auf Manipulationssicherheit.
  • Betrachten und Überprüfung der für die Abwicklung von Luftfracht vorhandenen Prozesse.
  • Feststellung der Machbarkeit des Erreichens des Status bekannter Versender (bV).
  • Erstellung und Besprechung eines Aktionsplans zur Erreichung des Status bekannter Versender für unseren Mandanten.
  • Schulung der Mitarbeiter mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht / Luftpost nach 11.2.3.9 der VO (EU) Nr. 2015/1998
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten nach 11.2.5 der VO (EU) Nr. 2015/1998

Zeitaufwand:

Abhängig von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Mitarbeiter, der Größe des Betriebsgeländes und der vorhandenen Gebäude, dem Umfang des Luftfrachtaufkommens sowie der Komplexität der vorhandenen Prozesse.

Schulung:

Schulungen für Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost (gemäß Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998) oder Schulungen für Sicherheitsbeauftragte (gemäß Kapitel 11.2.5 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998 | 35-Stunden-Schulung für bekannte Versender, geschäftliche Versender und reglementierte Beauftragte) finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Gerne bieten wir Ihnen bei entsprechender Teilnehmeranzahl auch Inhouse-Schulungen an.

Reglementierter Beauftragter

Zielsetzung unseres Mandanten:

Erreichung des Status des reglementierten Beauftragten (regB)

Unsere Leistung:

Wir prüfen die Ausgangslage an den Luftfrachtstandorten des Mandanten-Unternehmens, stellen die vorhandenen Gegebenheiten fest und erarbeiten aus den getroffenen Feststellungeneinen Aktionsplan zur Erreichung des Status regB für das Unternehmen.

Unsere Vorgehensweise:

  • Überprüfung der vorhandenen Gegebenheiten (Begehung Gelände / Begehung Gebäude) – wo befindet sich derzeit Luftfracht.
  • Überprüfung Anlagensicherung / Objektsicherung - Beschreibung eines Sicherheitsbereichs für Luftfracht – Schutz vor unbefugtem Zugang des Sicherheitsbereichs durch Einsatz verschiedener Mittel.
  • Betrachten und Überprüfung der für die Abwicklung von Luftfracht vorhandenen Prozesse.
  • Feststellung der Machbarkeit des Erreichens des Status reglementierten Beauftragten (regB).
  • Erstellung und Besprechung eines Aktionsplans zur Erreichung des Status bekannter Versender für unseren Mandanten.
  • Schulung der Mitarbeiter mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht / Luftpost nach 11.2.3.9 der VO (EU) Nr. 2015/1998
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten nach 11.2.5 der VO (EU) Nr. 2015/1998

Zeitaufwand:

Abhängig von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Mitarbeiter, der Größe des Betriebsgeländes und der vorhandenen Gebäude, dem Umfang des Luftfrachtaufkommens sowie der Komplexität der vorhandenen Prozesse.

Schulung:

Schulungen für Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost (gemäß Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998) oder Schulungen für Sicherheitsbeauftragte (gemäß Kapitel 11.2.5 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998 | 35-Stunden-Schulung für bekannte Versender, geschäftliche Versender und reglementierte Beauftragte) finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Gerne bieten wir Ihnen bei entsprechender Teilnehmeranzahl auch Inhouse-Schulungen an.

Transporteur

Zielsetzung unseres Mandanten:

Unterstützung bei der Umsetzung sicherer Prozesse im Umgang mit Luftfracht und der Erstellung des Sicherheitsprogramms des Behördlich zugelassener Transporteurs

Unsere Leistung:

Wir prüfen die Ausgangslage in Ihrem Unternehmen, stellen die vorhandenen Gegebenheiten fest und erarbeiten aus den getroffenen Feststellungeneinen Aktionsplan zur Einhaltung der Vorschriften im Umgang mit sicherer Luftfracht.

Unsere Vorgehensweise:

  • Überprüfung der vorhandenen Gegebenheiten (Begehung Gelände / Begehung Gebäude / Beschau Fahrzeuge) – wo befindet sich derzeit Luftfracht.
  • Betrachten und Überprüfung der für die Abwicklung von Luftfracht vorhandenen Prozesse.
  • Erstellung und Besprechung eines Aktionsplans über die notwendigen Maßnahmen im Hause unseres Mandanten.
  • Unterstützung bei der Erstellung des Transporteur-Sicherheitsprogramms (TSP)
  • Schulung des Sicherheitsbeauftragten nach 11.2.5 der VO (EU) Nr. 2015/1998

Zeitaufwand:

Abhängig von der Unternehmensgröße, der Größe des Betriebsgeländes und der vorhandenen Gebäude, dem Umfang des Fuhrparks sowie der Komplexität der vorhandenen Prozesse.

Schulung:

Schulungen für Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost (gemäß Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998) oder Schulungen für Sicherheitsbeauftragte (gemäß Kapitel 11.2.5 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998 | 35-Stunden-Schulung für bekannte Versender, geschäftliche Versender und reglementierte Beauftragte) finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Gerne bieten wir Ihnen bei entsprechender Teilnehmeranzahl auch Inhouse-Schulungen an.